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Traufständiges dreigeschossiges Fachwerkgebäude auf hohem Sockel unterhalb des Schulberges gelegen. Aus der Zeit um 1800 erbauter Rähmbau mit einfachem Fachwerk, wobei die konvergierenden Brüstungsstreben mit Flachschnitzerei geziert sind. Die Schwellenkränze sind mit kleinen Schiffskehlen und abgefasten Füllhölzern geziert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als historische Randbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |