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Traufständiges zweigeschossiges Wohnhaus mit Drempelgeschoss und Zwerchhaus. Das repräsentative Gebäude auf Sandsteinsockel hat leichte Geschossüberstande und Brandmauern, lebhaftes Zierfachwerk mit geschwungenen Streben in den Brüstungsbereichen, zum Teil mit gekreuzten Rauten gefüllte Ausfachungen. Es zeigt ein im Historismus entstandenes Wohnhaus mit originaler klassizistischer Eingangstür mit Oberlicht in Portaleinfassung. Das Anfang des 20. Jh. errichtete Gebäude ist Blickfang des ehem. „Fischerstaate" - aus der Leuchtbergstraße kommend. Es ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, wissenschaftlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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