Vor dem Berge 1 Brüder-Grimm-Schule - Detail Haustür -
Vor dem Berge 1 Brüder-Grimm-Schule
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Altstadt
  • Vor dem Berge 1
Brüder-Grimm-Schule
Flur: 49
Flurstück: 113/5

Großer massiver klassizistischer Schulbau auf dem westlichen Ende des Schulberges neben dem ehemaligen Hochzeitshaus - laut Datierung im Sockel 1876 erbaut. Der U-förmige Schulbau hat einen Mittelrisalit mit einem mit Profilierungen verzierten Sandsteinportal, in dem ein schönes Rosettenoberlicht angeordnet ist. Das Gebäude ist dreigeschossig und hat ein Drempelgeschoss, welches umlaufend mit kleinen rundbogigen Fenstern, die mit einem Fries verbunden sind, betont wird. Die Gebäudefront ist mit achtteiliger achsialer Fensteranordnung gegliedert mit der Betonung des Mittelrisalits, in dem Rundbogenfenster angeordnet sind. Die Ecken des Gebäudes, wie die des Mittelrisalits, sind durch gelb verklinkerte Lisenen auf dem roten Ziegelmauerwerk betont. Die Seitenflügel sind zur Hauptfassade mit Walmdächern ausgelegt. In den Seitenflügelhof-Außenwänden ist jeweils im ersten Obergeschoss eine Nische mit allegorischer Figur eingearbeitet. Das Gebäude ist durch seinen Standort - auf dem Schulberg - von allen Seiten mit symmetrischer Fenstergliederung und Segmentbogenfenstern und schönem wilden Weinbewuchs sichtbar. Die heutige Realschule hatte ihren Ursprung 1840 im ehemaligen Hochzeitshaus. Als Realschule mit Progymnasium im ehemaligen Hochzeitshaus war sie hiervon 1877 bis 1911 untergebracht und bekam 1911 die neue große Friedrich-Wilhelm Schule in der Bahnhofstraße. In der Brüder-Grimm-Schule wurde die „Höhere Töchter-Schule" dann „Bürgermädchenschule" eingerichtet. Die Schule ist aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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