Vor dem Berge 3 Ehemaliges Hochzeitshaus
Vor dem Berge 3 - Ehemaliges Hochzeitshaus Keller
Vor dem Berge 3 Ehemaliges Hochzeitshaus
Vor dem Berge 3 - Ehemaliges Hochzeitshaus - Detail Erker -
Vor dem Berge 3 Ehemaliges Hochzeitshaus
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Altstadt
  • Sophienplatz 3
Ehemaliges Hochzeitshaus
Flur: 49
Flurstück: 113/6

Das ehemalige Hochzeitshaus wurde vermutlich an der Stelle eines alten fränkischen Königshofes errichtet. Es diente zur Verrichtung der Hochzeitsfeiern, und den Gilden und Zünften als Aufenthaltsort. Ein quadratischer Quaderbau mit zwei erkerartigen Vorbauten als schlichter Renaissancebau mit quadratischem (jetzt überdachtem) Innenhof. Über der Kellertür ist die Datierung „Hellenentag 22. Mai und Rochustag 16. August 1578" angeordnet. Unter dem Hochzeitshaus liegen drei hochgewölbte Keller und ein großer Vorkeller - genannt „Stadtherrenkeller". Ein polygonaler Treppenturm mit gebogener Haube und ein erkerartiger Vorbau, der in jüngerer Zeit dem Baukörper vorgesetzt wurde, mit Renaissancegiebel und Rundbogentür gliedern die straßenseitige Fassade. In diesem Erker befand sich eine Weinstube. An der Westseite ist ein größerer Eingang mit vorgelagerter Freitreppe. Die gekuppelten Renaissancefenster tragen zur Fassadengliederung bei. Beim Stadtbrand 1637 blieb das Gebäude erhalten. Bis zum Neubau des Rathauses 1660 haben Magistrat und Zünfte darin ihre Versammlungen gehalten. Im siebenjährigen Krieg (18. Jh.) legten die Franzosen darin eine Bäckerei an und später diente das Erkerstübchen zum Arrestlokal für Offiziere. Seit 1823 diente das Gebäude als Bürgerschule. Im unteren Stock waren die Lehrzimmer der Knabenschule, im oberen Stock war die Wohnung des Rektors angeordnet. Von 1840 bis 1877 war die Realschule mit Progymnasium hier untergebracht, die dann in die Brüder-Grimm-Schule übersiedelte. Heute dient es der Realschule zur Unterbringung weiterer Klassenräume. Kulturdenkmal aufgrund geschichtl., künstl. und städtebaul. Bedeutung als gut erhaltener Profanbau des 16. Jh. als Bestandteil der historischen Bausubstanz auf dem Schulberg - dem Sitz des früheren Kanonissenstiftes St. Cyriakus (1000 - 1053) -, dessen Überrest der Cyriakusturm ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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