Vor dem Berge 4 Ehemalige Synagoge
Vor dem Berge 4 Ehemalige Synagoge
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Altstadt
  • Vor dem Berge 4
Ehemalige Synagoge der Israelitischen Gemeinde
Flur: 49
Flurstück: 124/1

Der klassizistische Kirchenbau ist 1837/ 38 von J. F. Matthei errichtet worden. Er ist ein fast quadratischer Hallenbau auf Sandsteinsockel mit Kolossalportal im Mittelrisalit. Vier Sandsteinsäulen, die auf dem Eingangspodest ruhen, tragen den darüberliegenden griechischen Dreiecksgiebel, der mit einem Balkenfries geziert ist. Im oberen Geschoss sind Rundbogenfenster, im Erdgeschoss Rechteckfenster angeordnet, die gestalterische Mosaikbleiverglasungen beinhalten. Am 9. Nov. 1939 ist die ehemalige Synagoge beim Pogrom der Reichskristallnacht verwüstet worden. 1954 erwarb die Neuapostolische Kirche das Gebäude, die den Innenraum 1985 bei umfangreichen Renovierungsarbeiten veränderte. 1687 durfte Eschwege's jüdische Gemeinde ihre erste Synagoge „Unter dem Berge" auch „Judenrain", erbauen. Als diese zu klein und baufällig wurde, entstand die neue Synagoge „Vor dem Berge" auf Kultur-historischem Platz - im Mittelalter befand sich hier vermutlich der Burgsitz der Familie von Keudell - nachdem 1831 die neue hessische Verfassung den Juden bürgerliche Rechte zubilligte. Seit 1295 sind jüdische Bürger in der Stadt Eschwege ansässig gewesen. Im Jahre 1905 waren es 517 jüdische Einwohner, die stark zur Wirtschaftsblüte beitrugen und zur Führungsschicht in der Mitte des vorigen Jahrhunderts gehörten. Die ehemalige Synagoge ist Kulturdenkmal aufgrund seiner künstl., geschichtl. und städtebaul. Bedeutung als wichtiges Zeugnis des jüdischen Einflusses im 19. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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