Vor dem Brückentor 2 - Heiliggeist-Kapelle
Vor dem Brückentor 2 - Heiliggeist-Kapelle - Detail Inschrift -
Vor dem Brückentor 2 - Heiliggeist-Kapelle - Innenraum -
Vor dem Brückentor 2 - Heiliggeist-Kapelle - Detail -
Vor dem Brückentor 2 - Heiliggeist-Kapelle
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Altstadt
  • Vor dem Brückentor 4
Heiliggeist-Kapelle
Flur: 56
Flurstück: 74/5

Kleiner Rechteck-Quaderbau mit schmalerem dreiseitig geschlossenem Chor nach Osten. Gotische zweigeteilte Maßwerkfenster und die gotische Tür sind dem kleinen Kapellenbau proportional gut eingepasst. Die Kapelle ist ein spätgotischer Gebäudeteil des schon 1236 erbauten Sondersiechenhauses, welches damals im mainzischen Besitz war. Die Inschriften an einer Gebäudeecke zur Straße lauten: „Im Jahre des Herren 1433 ist der erste Stein gelegt worden am Dienstag nach Incovarit" (in 1433 der 3. März) „Renoviert 1859 und 1912". Die Gedenktafel trägt ein Wappen. Es lässt sich vermuten, dass das Wappen der älteren Eschweger Linie der Diete (Diede) angehörte und dass diese die Siechenhaus-Kapelle auf ihre Kosten herrichten lassen hatten. Der kleine Kirchenbau trägt ein Walmdach mit Dachreiter und Glocke. Über dem Chor ist ein Ladegiebel angeordnet. Im Inneren ist eine Tonnendecke mit spätbiedermeierlicher Deckenmalerei zu sehen. Im Chor befindet sich eine gotische Sakristeinische. Die Kapelle ist zum „Heiligen Geist" geweiht und den Armen und Kranken gewidmet.

Heute dient sie der evangelisch freikirchlichen Gemeinde als Kapelle.

Aufgrund sozialgeschichtlicher Bedeutung im Zusammenhang mit dem Siechenhaus als Zeugnis der städtischen Fürsorge ist die Kapelle ein Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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