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Ein Haus für Arme und Kranke, welches einen Vorgängerbau von 1236 hatte, ist 1841 neben der Heiliggeistkapelle errichtet worden. Der einfache zweigeschossige klassizistische verputzte Fachwerkbau ist im Grundriss zweihüftig und trägt ein Walmdach. Teile der Erdgeschossaußenwand sind um die Jahrhundertwende erneuert worden. 1915 ist das neue Siechenhaus erbaut worden, dessen Erweiterungen das heutige Altenheim beherbergt. Das ehemalige Siechenhaus ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als wichtiges Zeugnis städtischer Fürsorge für Arme und Kranke, die außerhalb der Stadtmauer untergebracht wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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