Wendische Mark 1
Wendische Mark 1
Wendische Mark 1
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Altstadt
  • Wendische Mark 1
Flur: 50
Flurstück: 329/1

Ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft mit einem repräsentativen Wohnhaus - an der Ecke Wendische Mark und Hinter den Scheuern - wohl aus dem 17. Jh. Der viergeschossige Rähmbau mit leichten Geschossüberständen ist mit Blechschindeln behangen. Bemerkenswert ist die klassizistische Tür und die erhaltenen Butzenfenster mit Oberlichtern, die den ungestörten Baukörper mit regelmäßiger Fenstergliederung zieren. Nach Freilegung des Fachwerks ist zu beurteilen, ob - wie vermutet - Fachwerk von künstlerischer Bedeutung vorhanden ist.

Dem Gehöft ist ein dreigeschossiges traufständiges Scheunen- und Stallgebäude mit darüberliegenden Wohnungen und einem großen Einfahrtstor in konstruktivem Fachwerk und massivem Stalleinbau aus der Zeit um 1880 angeordnet. Daneben steht eine giebelständige Scheune des 18. bis 19. Jh. mit leicht gekrümmten Hölzern der Dreiviertelverstrebungen und Ladeluken in den Obergeschossen. Die ehemalige Hofanlage diente Anfang des 20. Jh. dem Fabrikanten J. Gebhard, der 1907 das nebenstehende Wohnhaus erbaute und an dem historischen Wohnhaus einen Anbau für ein neues Treppenhaus errichtete.

Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Hofanlage innerhalb der Stadtmauer.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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