Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Traufständiges dreigeschossiges Ackerbürgerhaus des 18. Jh. mit leichten Geschossüberständen und symmetrischer Fenstergliederung. Die frühere Toreinfahrt ist zur Eingangstür geändert worden. Die Fachwerkfassade ist mit vorgetäuschter Steinfassade im Erdgeschoss, mit Blechschindelbehang im ersten Obergeschoss und mit Ziegelbehang im zweiten Obergeschoss versehen. Nach Freilegung der Fassade ist zu beurteilen, ob - wie vermutet - sich wertvolles Fachwerkgefüge verbirgt. Das Gebäude ist wichtiger Bestandteil der historischen Bebauung am Wendischen Mark und Kulturdenkmal aufgrund städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |