Wendische Mark 5
Wendische Mark 5
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Altstadt
  • Wendische Mark 5
Flur: 50
Flurstück: 330/2

Traufständiges dreigeschossiges Ackerbürgerhaus des 18. Jh. mit leichten Geschossüberständen und symmetrischer Fenstergliederung. Die frühere Toreinfahrt ist zur Eingangstür geändert worden. Die Fachwerkfassade ist mit vorgetäuschter Steinfassade im Erdgeschoss, mit Blechschindelbehang im ersten Obergeschoss und mit Ziegelbehang im zweiten Obergeschoss versehen. Nach Freilegung der Fassade ist zu beurteilen, ob - wie vermutet - sich wertvolles Fachwerkgefüge verbirgt. Das Gebäude ist wichtiger Bestandteil der historischen Bebauung am Wendischen Mark und Kulturdenkmal aufgrund städtebaulicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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