Werragasse 1 Ehemaliges Gefängnis
Werragasse 1 Ehemaliges Gefängnis - Detail Eingang -
Werragasse 1 Ehemaliges Gefängnis
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Altstadt
  • Werragasse 1
Ehemaliges Gefängnis
Flur: 49
Flurstück: 103/4

Klassizistisches dreigeschossiges massives Eckgebäude am Ende des östlichen Schulberges - 1865 errichtet. Über der Tür ist die Datierung von „1865" angebracht, bis dahin diente der Dünzebacher Torturm als Gefängnis. Der Quaderbau des  neuen Gefängnisses hat ein weit herausragendes Kellergeschoss und einen turmartigen Vorbau an der Westecke, der eine spitze Dachhaube trägt und an dem ein Wappen mit Burg und Löwen angeordnet ist. Der Treppenaufgang und die Tür sind in gotischer Form errichtet, die Fenster sind als gekoppelte Renaissancefenster ausgebildet - im Erdgeschoss erhalten, in den oberen Geschossen sind die Mittelstücke entfernt worden. Das Gebäude trägt ein Walmdach, das zur Ostseite hin mit einem kleinen Giebel versehen ist. Seit 1969 vom Schulratsamt genutztes Gebäude, welches zu diesem Zweck umgebaut wurde. Es ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als hervorragender klassizistischer Gefängnisbau.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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