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An der Kreuzung zum Dünzebacher Torturm (Einmündung zur Neustadt) gelegener Fachwerkbau des späten 19. Jh. Das Doppelwohnhaus ist mit üppigem Fachwerkgefüge (Andreaskreuzen) des Historismus gestaltet und hat 2 Zwerchhäuser. Der daneben stehende ebenfalls traufständige Fachwerkbau ist 1900 erbaut worden. Bemerkenswert ist der Balkon - und Klötzchenfries unter der Traufe. Die Gebäude sind Gesamtanlage aufgrund ihrer geschichtl. Bedeutung als Zeugnis der Stadterweiterung im späten 19. Jh.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |