Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bemerkenswerte Randbebauung der nördlichen Straßenseite am Anfang der Leuchtbergstraße. Die Fachwerkgebäude, zweigeschossige Rähmbauten, in geschlossener Bauweise sind gut erhalten. Die geschosshohen Verstrebungen und die Fenster sind symmetr. angeordnet. Die Eingänge - reizvolle klassizistische Portaleingänge - sind paarweise angeordnet. Die Wohnhäuser haben kleine Vorgärten und zeichnen sich durch ihre stilistische Einheit aus. Gesamtanlage aufgrund geschichtl. und künstl. Bedeutung als Reihenhausbebauung der Zeit um 1890 im Rahmen der Stadterweiterung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |