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In Höhe der Leuchtbergschule liegt ein freistehender zweigeschossiger Rohziegelmauerwerkbau mit Fachwerk-Drempelgeschoss und -Zwerchhaus von 1903. Die Fassade ist mit Backsteinfriesen, Segmentbögen über den Fenstern sowie Brüstungstafeln und Klötzenfries gestaltet. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtl. Bedeutung als gründerzeitl. Wohnhaus mit lebhaftem Fachwerk in exponierter Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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