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Freistehender Villenbau des Fabrikanten C. Brill 1905 erbaut auf dem Eckgrundstück zum Pfaffenweg. Zweigeschossiger vielgliedriger Villenbau mit polygonalem Treppenturm und mehreren Giebeln über dem lebhaften Fachwerkobergeschoss. Bemerkenswerte Fassadengestaltung durch koncheförmigen Vorbau mit darüberliegendem Balkon auf Kragarmen und einem auf Stützen ruhenden Zwerchgiebel. Kulturdenkmal aufgrund künstl. Bedeutung als hervorragender gründerzeitlicher Villenbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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