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Stattliche Villa aus der Zeit um 1900 mit pilastergegliederter Fassade und mittigem Risalit. Die Pilaster sind als geriffelte Säulen mit Kapitellen, in denen Voluten und Eierstab-Ornamentiken sind, ausgeführt. Vor dem Risalit ist ein halbkreisförmiger Balkon mit Säulen, die einen darüberliegenden Balkon tragen, angeordnet. Die Brüstungsfelder der englischen Schiebefenster sind mit Schmucktafeln und der geschwungene Giebel des Risalits mit Blumendekor geziert. Im Mansarddach sind Rundbogendachgauben angeordnet, der seitliche Eingang mit geschwungenem Vordach mit Rundbogenfenster und kunstvollen Schmiedeeisenarbeiten. Die neubarocke Villa ist Kulturdenkmal aufgrund künstl. und geschichtlicher Bedeutung als ungestörter Villenbau der Gründerzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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