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Klassizistisches Massiv-Gartenhaus mit einem halbkreisförmigen Fenster im Giebelbereich über dem zurückgesetzten Eingang, dem eine große überdachte Veranda vorgelagert ist. Das Dach wird durch Säulen, die in eine Brüstung übergehen, abgestützt. Vor der Veranda ist eine Treppe angeordnet. An der Traufseite ist ein Fenster mit Holzläden erhalten. Die Einfriedung ist z. T. erhalten, in den Türpfosten sind die Initialen C. C. und die Datierung von 1915.
Die Gartenanlage mit Gartenhaus und Einfriedung ist Kulturdenkmal aufgrund baugeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |