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Das zweigeschossige giebelständige verputzte Wohnhaus mit Walmdach ist 1924 erbaut worden. Bemerkenswertes vorgesetztes Mansarddach mit Biberschwanz-Behang und Vorbau mit Walmdach und pilasterartiger Gliederung. Der seitliche Eingang ist mit überdachten verandaartigem Vorbau und Ochsenaugenfenster betont. Fassadengestaltung durch schlicht gehaltene Brüstungstafeln. Zum Garten ist ein Wintergarten angeordnet. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. Bedeutung als gut erhaltenes typisierendes Wohnhaus der 30er Jahre unseres Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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