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Der zwischen Boyneburger Tor und Gartenstraße gelegene Teilbereich der Boyneburger Straße mit der "Grünanlage am Kriegerdenkmal" - von 1854 bis 1878 Friedhof- mit altem Baumbestand - überwiegend Linden - und dem 1928 eingeweihten Kriegerdenkmal sowie dem Heinemann Gedenkstein, gesäumt von mehreren gründerzeitlichen Wohnhäusern aus der Zeit um 1900, wie das dreigeschossige Eckwohnhaus - in gelbem Klinkermauerwerk - in markanter Ecklage zum Boyneburger Tor, der geschlossenen Baugruppe von repräsentativen Mietswohnhäusern (Nr. 3 -5 a) und dem Doppelwohnhaus (Nr. 4 -6) in differenzierter Bauweise mit lebhaftem Schmuckfachwerk ist als Gesamtanlage aufgrund geschichtl. Bedeutung ausgewiesen worden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |