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Die Gesamtanlage umfasst im wesentlichen 4 Abschnitte mit zwei verschiedenen Baugruppen aus der Jahrhundertwende in differenzierter Bauausführung auf der nördlichen Straßenseite mit einer dazwischenliegenden Grünanlage - Wallanlage der ehem. Stadtummauerung - dem so genannten „Botanischen Garten" sowie einer bemerkenswerten geschlossenen Baugruppe an der Südstraßenseite, die durch ihre lebhaften Obergeschosse und Zwerchhäuser (in Fachwerk) eine repräsentative Fassadengestaltung der gründerzeitlichen Reihenhausbebauung ergibt.
Die Gesamtanlage hat geschichtliche und wissenschaftliche Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |