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Verputztes zweigeschossiges Dreifamilienhaus mit symmetr. Fenstergliederung und sternenförmigen Verzierungen im 1. OG. Auf quadratischem Grundriss mit Walmdach und Dachgiebeln 1925 erbautes Wohnhaus mit abgerundeten Gebäudeecken, die als schlichte Lisenen ausgebildet sind. Eingang im Mittelrisalit. Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. und städtebaulicher Bedeutung als schlichte, repräsentative Baugruppe im Heimatschutzstil der 30er Jahre des 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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