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Im Jahre 1878 neuangelegter Friedhof mit großzügiger Gestaltung durch Lindenalleen, angelegter Wegeführungen und einer neugotischen Friedhofskapelle, in dessen Nähe am Friedhofseingang historische Grabsteine wie von I.C.H. Hochhuth Dr. der Theologie (1863) angeordnet sind.
In historischer Zeit war ein Friedhof „An den Anlagen" untergebracht (siehe Hempfing Stadt-Grundriss) der mit mehreren Vergrößerungen bis 1854 seinen Standort dort hatte. Von 1854 bis 1878 wurde ein Friedhof am Boyneburger Tor angelegt, die heutige Grünanlage mit Kriegerdenkmal des 1. und 2. Weltkrieges und historischem Grabstein. Die Gesamtanlage hat geschichtl. Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |