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Parallel zum Friedhof gelegene, großflächig gestaltete Siedlung, die zwischen 1911 und 1930 vom Bau- und Sparverein erbaut wurde. Die Siedlung besteht aus 19 Arbeiter-Doppelmehrfamilienhäusern, zum Teil mit Bergegebäu-
den bei den zuerst erbauten am Höhenweg. Die schlicht gehaltenen Wohnhäuser sind zum Teil mit reizvollen arkadenartigen Vorbauten, leichten Mittelrisaliten und Zwerchhäusern ausgestattet und haben Fassadengestaltungsele-
mente wie Fensterläden, Gesimse und Lisenen. Die Siedlung ist Gesamtanlage aufgrund geschichtl. und wissenschaftlicher Bedeutung als gut erhaltene Anlage im Heimatschutzstil.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |