Elsa-Brandström-Straße Jüdischer Friedhof
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Südwestlicher Stadtkern 5
  • Elsa-Brändström-Straße
Jüdischer Friedhof
Flur: 31
Flurstück: 1/2

Der jüdische Friedhof ist 1856 in unmittelbarer Stadtnähe und in unmittelbarer Umgebung einer alten Gerichtsstätte, dessen Linde auf dem Friedhof noch vorhanden ist, angelegt worden. Die Fichtenallee ist ca. 80 Jahre alt. Als Besonderheit in Grabmalgestaltung sind mehrere biedermeierliche Säulen erwähnenswert, außerdem mehrmals figürliche Darstellungen auf Grabsteinen trotz des Bildnisverbots (z. B. Engel als Relief auf Grabplatten). Eine Kinderfigur ziert den Grabstein von Gustav Kahn (12. 6.1778 bis 28.10.1833). Ausgefallene Grabmalformen sind auf dem Eschweger Judenfriedhof keine Seltenheit. Als Material ist bei den älteren Steinen ausschließlich Sandstein anzutreffen, erst in jüngerer Zeit bediente man sich in Anlehnung der christl. Gewohnheiten auch einer Ausführung in Kalk Granit, Marmor und Kunststein. Die Stadt hatte eine starke jüdische Gemeinde, die Mitte des vorigen Jh. zur Führungsschicht gehörte. (Seit 1295 sind jüdische Bürger in der Stadt Eschwege ansässig, im Jahre 1905 waren es 517 jüdische Einwohner). Ihren Juden verdankte die Stadt z. T. den wirtschaftl. Aufschwung und die kulturelle Blüte im vorigen Jh. Vor Anlage des eigenen Begräbnisplatzes am Rande des Krankenhaus-Parkplatzes begruben die Eschweger Juden ihre Toten auf dem Friedhof bei Jestädt, der als alter Sammelfriedhof für die Orte der Umgebung diente. Nach Schließung des jüdischen Friedhofes in Eschwege um 1941 wurde der größere unbelegte Teil des Geländes (heute Parkplatz und Hubschrauberlandeplatz) zur Umnutzung freigegeben. Bemerkenswert ist, dass noch nach dem 2. Weltkrieg Beisetzungen hier stattfanden. Die Friedhofshalle ist Ende der 70er Jahre abgebrochen worden. Der Friedhof ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. und künstl. Bedeutung als Zeugnis der ehem. jüdischen Gemeinde in Eschwege.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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