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Saalkapelle mit quer stehendem Leichenhaus und winkelförmigen Büroanbau. In der 2. Hälfte des 19. Jh. (1878) erbaute klassizistische Kapelle in Rohziegelmauerwerk mit abgetreppten Giebeln über der Eingangstür. Die im gotischen Stil von Baumeister Nitschmann entworfene Kapelle steht in der Mittelachse der Friedhofsallee. 1956 wurde der Chor abgebrochen und die Aussegnungshalle nach Nordosten um ein Gewölbefeld erweitert. Der Chor wurde in seiner Form wieder angesetzt. Die Kapelle ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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