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Fachwerkwohnhaus - früher mit Werkstatt - eines Bildhauers 1898 vor dem Friedhof erbaut. Lebhaftes Fachwerk mit Andreaskreuzen, Kreisen und durchkreuzten Rauten zieren die Fassaden des traufständigen zweigeschossigen Fachwerkwohnhauses. Der im Historismus entstandene Rähmbau ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. und künstl. Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |