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Das zweigeschossige Gartenhaus auf Sandsteinsockel mit Walmdach liegt im urwüchsigem Garten hinter der Reihenhausbebauung Höhenweg. Das Gebäude - Giebelfassade mit Biberschwanz-Ziegelbehang - hat zur Traufseite einen Vorbau mit Eingang, darüber Altan mit Säulen zur Abstützung des Daches. Der Vorbau mit Zierwerk (Eierstab) und Säulendarstellungen.
Kulturdenkmal aufgrund geschichtl., künstl. und städtebaul. Bedeutung als wichtiges Zeugnis der Gartenhaus-Architektur im 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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