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Freistehendes giebelständiges Anwesen für den Kaufmann E. Junghans 1912 erbaut. Die gründerzeitliche Villa mit Krüppelwalmdach und reizvoller Einfriedung mit Jugendstil-Ornamentiken hat verputzte Fassaden, die mit Lisenen, Erker und Risaliten gegliedert sind und z. T. Dekorfelder haben. Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. und städtebaul. Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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