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Die auf dem historischen Stadtplan von Hempfing (1825) „Im Goldbach" genannte Straße lag vor den Stadttoren des Leimentores und wurde um die Jahrhundertwende bebaut. Die Stadterweiterung mit prächtiger freistehender Villenbebauung - in differenzierter Bauausführung des frühen 20. Jh. - und einem winkelförmigen Behördenhaus von 1949, beherrschen den Charakter der Goldbachstraße und vermitteln den Eindruck gründerzeitlichen Villenwohnens. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befand sich die Calenberg-Weberei, dessen Besitzer sich die bemerkenswerte Jugendstil-Villa Goldbachstraße Nr. 6 erbauen ließ. Die genannten Gebäude sind als Kulturdenkmäler ausgewiesen. Die Gesamtanlage hat geschichtl. und wissenschaftl. Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |