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In diesem als Gesamtanlage ausgewiesenen Bereich der Luisenstraße, die in offener Bauweise bebaut wurde, sind unterschiedliche gründerzeitliche Mehrfamilienhäuser (Ausnahme Nr. 33) angeordnet.
Die Wohnbauten sind mit Mittelrisalit, Erker, Balkonen, Zwerchhäusern oder wie bei Haus Nr. 31 mit farbig untergliederter Klinkerfassade gestaltet. Das daneben stehende traufständige Doppelwohnhaus Nr. 27/29 und das giebelständige historistische Fachwerkhaus Nr. 25 stehen unter Kulturdenkmäler. Dieser Teilbereich der Luisenstraße ist im Zusammenhang mit der Goldbachstraße und dem Wolfsgraben aufgrund geschichtl. Bedeutung (Stadterweiterung im frühen 20. Jh.) als Gesamtanlage ausgewiesen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |