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Die Reichensächser Straße aus Richtung Westen in Richtung Stadtmitte ist mit kleineren Unterbrechungen als Gesamtanlage ausgewiesen. Die in Stadtnähe dichte Bebauung des späten 19. Jh. und stadtauswärts lockere Villenbebauung des frühen 20. Jh. ist typisch für diesen Straßenzug, der laut Stadterweiterungs-Bebauungsplan reines Villengebiet war. Das lässt sich durch die erhaltene Bausubstanz aus der Gründerzeit deutlich bestätigen. Die Südstraßenseite ist in ihrer Substanz besser erhalten. Die Bauten zeichnen sich durch ihren Materialreichtum (Bruchsteinsockel, Fachwerkbauteile, Werksteinarbeiten) und die Gestaltungsvielfalt durch Erker, Vorbauten und Ziergiebel aus. Die Häusergruppe Nr. 12, 14 und das Anwesen Nr. 36 sind auf der Nordstraßenseite Kulturdenkmäler, auf der Südseite sind die Häuser Nr. 7, 11, 13, 15, 19, 19 a, 21,23 und 31 Kulturdenkmäler, von denen das Anwesen Nr. 21 von besonderer Bedeutung ist. Typische gründerzeitliche Bauweise mit Vorgärten und z. T. erhaltene Einfriedungen zeichnen den Straßenzug aus.
Gesamtanlage aufgrund geschichtl., künstl. und wissenschaftl. Bedeutung der differenzierten Baukörpergestaltung in der Stadterweiterung um die Jahrhundertwende.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |