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Städtebaulich bedeutende Querstraße zur Reichensächser Straße, die in der Verlängerung der Goldbachstraße und Luisenstraße eine Verbindung zur Altstadt aufnimmt. Dieser Straßenzug wird beherrscht durch große Villenbauten des frühen 20. Jh. und Villen der 30er Jahre, z. T. in größeren Gartenanlagen. Die Gebäude 1, 3, 7 und das gegenüberliegende Anwesen Nr. 8 sowie untere Friedenstraße 19 und 20 sind Kulturdenkmäler. Der Straßenzug ist aufgrund wissenschaftlicher Bedeutung Gesamtanlage.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |