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Dreigeschossiges traufständiges Mehrfamilienhaus des Historismus um 1890 erbaut. Auf hohem Sockel ist lebhaftes Fachwerk mit Andreaskreuzverstrebungen, die durch Ziegelausfachungen betont sind, angeordnet. Original erhal-
tene Fenstereinfassungen aus profilierten Holzverblendungen sind erhalten. Der mittige Balkon wurde abgenommen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund baugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |