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Repräsentatives breit gelagertes Fachwerkwohnhaus auf hohem Sockelbereich um 1895 für den Zigarrenfabrikanten Ackermann erbaut. Das dreigeschossige Wohnhaus mit Kniestocketage und Mittelrisalit sowie kunstvollem Giebelgespärre, ist mit liegenden Andreaskreuzen in den Brüstungsbereichen es Risalits geziert. Im Erdgeschoss waren Arbeits- und Büroräume, bis 1968 dort eine Gaststätte eingebaut wurde. Neben dem Wohnhaus ist eine Holzgartenlaube. Bemerkenswert sind die dekorativen Schnitzereien und die Gartentür der Einfriedung.
Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung als wichtiges Zeugnis der Wirtschaftsblüte um die Jahrhundertwende.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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