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Repräsentatives Wohnhaus in Massivbauweise des Historismus von 1900. Der zweigeschossige Wohnbau in prächtiger Baugestaltung ist mit Blendbalustrade im Mansarddach, Seitenrisalite - mit Balkonen auf Konsolen - dekorierten Brüstungstafeln und kräftigem Hauptgesims am Dachrand, der mit Konsolen unterstützt ist, gestaltet. Der Eingang, seitlich zurückversetzt, in reichhaltiger Gestaltung mit durchgestaltetem Rundbogenfenster, Schmuckgaube und Mosaikverglasung.
Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung. Erhaltene Originalfenster. Unter dem Mittelteil des Gebäudes ist ein Garageneinbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |