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Repräsentatives Wohnhaus lt. Datierung 1900 gegenüber den Grünanlagen erbaut. Der zweigeschossige, gelb verklinkerte Massivbau hat ein Mansarddach und Eckrisalite, von denen einer mit geschweiftem Renaissance-Giebel und der andere mit helmartigem Turmabschluss gestaltet ist. Fenstereinfassungen, Eckquaderungen, Sohlgesimse und Hauptgesimse aus Werksteinarbeiten sowie die bemerkenswerte Haustür mit kreisförmigem Oberlicht tragen zur Fassadengliederung bei. Reizvolle Einfriedung des kleinen Vorgartens. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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