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Zweigeschossiges traufständiges Fachwerkwohnhaus des Hof-Fotografen 0. Tellgmann aus dem Jahr 1884.Typisches Fachwerk des Historismus mit Andreaskreuzverstrebungen und kunstvollen Gespärren in den Giebeln der Seitenrisalite. Bemerkenswert ist der auf Konsolen vorgelagerte Balkon mit reichhaltigem Schnitzwerk und die schmiedeeiserne Gartentür. Der Atelieranbau wurde 1975 abgebrochen.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |