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Repräsentative Villa des Historismus - gegenüber den Grünanlagen - 1890 für den Fabrikanten M. Schönith erbaut. Der massive zweigeschossige Wohnhausbau ist mit Mittelrisalit, Balkon, Hauptgesims und Sohlgesims gegliedert. Zur Fassadengestaltung tragen Eckquaderausbildung, kunstvolle Fenstereinfassungen, Gesimse und Brüstungstafeln in Werksteinarbeiten auf hellem Klinkermauerwerk bei. Bemerkenswert ist der Balkon - auf Kragarmen - mit durchbrochener Brüstung. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung als Wohnhaus mit differenzierter Baukörpergestaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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