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Dreigeschossiger Fachwerkbau mit Andreaskreuzverstrebungen des späten 19. Jh. mit Zwerchhäusern und kunstvoll gezierten Giebelspärren. Der traufständige Wohnbau hat symmetrische Fenstergliederung - mit erhaltenen Holzfensterläden - und gleichmäßiges Fachwerkgefüge. In der Haushälfte Nr. 12 ist ein mittiger Balkon auf Holzkragarmen und profilierten Kopfbändern angeordnet, Nr. 14 ist 1914 am giebelständigen Eingang ein reizvoller dreigeschossiger Vorbau mit überdachten Balkonen vorgelagert worden z. T. mit bleiverglasten Mosaikfenstern. Bemerkenswerte schmiedeeiserne Einfriedung des angrenzenden Gartens. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung als gut erhaltenes Fachwerkwohnhaus der Stadterweiterung im späten 19. Jh. an der so genannten Promenade (Grünanlage).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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