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Neoklassizistischer Villenbau des Schornsteinfegermeisters Ernst Liebisch, 1914 durch Fr. Saame erbaut.
Zweigeschossiger verputzter Massivbau auf fast quadratischem Grundriss auf bossiertem Sandsteinsockel und ein steiles Mansarddach sowie Mansardgiebel über konvexem Risalit, der mit Pilastern gegliedert ist. In der Ostfassade ist ein Türportal und an der Nordseite eine Veranda mit darübergelegenem Balkon angeordnet. Der Villenbau ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. Bedeutung der gründerzeitlich erschlossenen Goldbachstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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