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Klassizistischer Villenbau des Fabrikanten Georg Weber 1913 erbaut. Der zweigeschossige verputzte Wohnhausbau auf fast quadratischem Grundriss hat ein Walmdach, in dem ein Zwerchhaus mit Pilastergliederung und Fassadenschmuck angeordnet ist. In seinem Erscheinungsbild bestimmend wirkt der Erker in Werkstein mit gewölbtem Dach. An der Ostseite sind mosaikverglaste Treppenhaus-Fenster und an der Nordseite ist ein Wintergarten mit darüberliegendem Balkon angeordnet. Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. und städtebaul. Bedeutung als Zeugnis der blühenden Wirtschaft im frühen 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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