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Villa des Oberlehrers Dr. H. Röhmheld als eingeschossiges Villengebäude mit steilem Krüppelwalmdach, Giebel und Drempelgeschoss in reich gegliedertem Fachwerk, 1907 erbaut.
Zur Goldbachstraße ist lebhaftes Fachwerk im mehrzonigen Giebel angeordnet. "Feuerbock" im Drempel des an der Ostseite übergreifenden Treppenturms mit Spitzhelm.
Hoher bossierter Sockel mit darüberliegendem Massivgeschoss und einem 1916 angepasstem Vorbau mit darüberliegendem Balkon. Das ursprünglich gegliederte gruppierte Fenster im Erdgeschoss wurde durch ein großflächiges Blumenfenster ersetzt. Auf der Nordseite überdachte Veranda. Garten, Einfriedung und ein Gartenhaus sind erhalten. Kulturdenkmal aufgrund seiner künstl., geschichtl. und städtebaul. Bedeutung als hervorragender Villenbau der Gründerzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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