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Die Gedenkstätte in Form eines Obelisken auf einem Würfel-Untersatz wurde am 7. April 1872 eingeweiht. Für ihren Entwurf war der Bildhauer Dechateau aus Bockenheim verantwortlich. Umgeben von einer Felsengruppierung befand sie sich ursprünglich auf dem Friedhof bei der Wilhelmkirche. Heute ist sie ein Markierungspunkt auf der Grünfläche am Südrand des alten Dorfes Nauheim. Was sich inzwischen als parkartige Grünfläche darstellt, war früher ein außerhalb der geschlossenen Ortschaft angelegter Friedhof. Die Gedenkstätte ist Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen. Der Alte Friedhof ist Bestandteil der Gesamtanlage Dorf Nauheim mit altem Friedhof nach § 2 Abs. 3 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |