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Zur Straße traufständig gelegenes Doppelwohnhaus im Heimatschutzstil des frühen 20. Jh. - 1910 erbaut. Der dreigeschossige Wohnhausbau hat einfache mit Mansarddach übergiebelte Eckrisalite, in denen jeweils ein polygonaler Eckfenstererker angeordnet ist. Die Erschließung erfolgt jeweils giebelseitig, Nr. 29 mit erhaltenem Vorgarten und erhaltener Einfriedung. Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. und städtebaul. Bedeutung der gründerzeitlichen Stadterweiterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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