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Traufständige zweigeschossige Villa mit Walmdach und einem zum Garten führenden eingeschossigen Anbau der ehem. Werkstatt des Goldschmiedes E. Meinens, der 1924 das Haus erbauen ließ. Schon 1932 erwarb der Fabrikant E. Ackermann das Anwesen und baute es zu einem Zweifamilienhaus um.
Das verputzte Gebäude ist mit symmetr. Fenstergliederung und Limellenfensterläden sowie Ecklisenen und Sohlgesims gegliedert. Im Garten ist ein kleines Fachwerk-Gartenhaus erhalten. Das Anwesen ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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