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Freistehendes neubarockes Villengebäude, welches 1904 lt. Datierung an der Westseite für den Fabrikanten E. Heinemann erbaut wurde.
Der zweigeschossige Villenbau in barocker Form mit Walmdach und Fassadengestaltung ist durch einen bemerkenswerten Aufbau der linken Haushälfte mit Erker, Balkon und geschwungenem Giebel sowie durch Lisenengliederung und Schmuckelementen, z. T. mit Jugendstilelementen, geziert.
Die Villa ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. und künstl. Bedeutung als bedeutender Bestandteil der historischen Randbebauung der Reichensächser Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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