Reichensächser Straße 21
Reichensächser Straße 21 - Detail Fassade -
Reichensächser Straße 21 - Detail Fassade -
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Westlicher Stadtkern 6
  • Reichensächser Straße 21
Villa Brill mit Nebengebäuden und Garten
Flur: 30
Flurstück: 4/4

Die Villa ist im englischen Landhausstil mit hohem vielgliedrigen Walmdach - indem ein Fachwerkgiebel mit holzverschalten Giebeldreieck ist - auf dem Eckgrundstück zum Wolfsgraben 1907 für den Lederfabrikanten Georg Brill durch einen Architekten (Georg Thoféhrn) aus Hannover erbaut worden.

Der hohe Hausteinsockel geht bis ins Erdgeschoss und fasst die dortigen Rundbogenfenster ein. Ein konvexer Vorbau mit darüberliegendem Balkon und in Werkstein eingefasstes Rundbogenfenster und Balkontür sowie figürlicher Werksteinarbeiten tragen zur reichhaltigen Fassadengliederung bei. Zum Wolfsgraben ist ein spitzwinkliger Vorbau mit geschweifter Haube angeordnet. 1930 wurde der störend wirkende Wintergarten angebaut. Zum Garten, der parkähnlich mit altem Baumbestand angelegt ist, befindet sich ein in barocker Form gebauter Teich und die ebenfalls 1907 errichtete Remise als Wirtschaftsgebäude mit einer kleinen Wohnung, Pferdestall und Wagen-Remise in angepasster Bauweise. Das Anwesen ist mit einem erneuerten Staketenzaun eingefriedet. Zum geschichtlichen Werdegang des Anwesens: Schon 1930 gehörte dem jüdischen Fabrikanten Moritz Werner das Anwesen, welches 1940 vom Landkreis gekauft wurde, nachdem es zur Verwertung vom Reich - als verfallenes Hausgrundstück (früheres Judengrundstück Werner) - erklärt worden war.

Der Landkreis wollte dort ein Schwesternheim einrichten, aber laut des Bebauungsplanes von 1941 durften ausschließlich landhausmäßige Einfamilienhäuser in diesem Stadtviertel gebaut werden. Daraufhin entstand das Schwesternwohnhaus in der Leuchtbergstraße. Das Anwesen wurde als Schule genutzt (Jenny-Werner). 1973 wurde das Volksbildungswerk darin untergebracht.

Es ist Kulturdenkmal aufgrund künstl., geschichtl. und städtebaul. Bedeutung als bedeutender Bestandteil der Landhausbebauung in der Reichensächser Straße, die während des Historismus bebaut wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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