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Dreigeschossiges Mehrfamilienhaus des Historismus um 1905 erbaut mit einem lebhaftem Fachwerkobergeschoss. Das verputze Gebäude mit Fassadenschmuck durch umlaufende Backsteinbänder in verschiedenen Farben und Formen sowie Mittelrisalit und Eckquaderungen und den erhaltenen Sprossenfenstern ergeben ein lebhaftes Bild. Störend wirkt der in jüngerer Zeit vorgesetzte zweigeschossige Erkervorbau an der Straßenseite. Die Fenster sind mit Werksteinfassungen und Zierfeldern mit Fliesenanordnung gestaltet. Die erhaltene Einfriedung mit Toreinfahrt aus Schmiedeeisen, die Garage und der Garten gehören zum Kulturdenkmal aufgrund geschichtl., künstl. und städtebaul. Bedeutung als wichtiges Zeugnis des villenartigen Wohnhausbaues am Anfang des 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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