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Im Süden Nauheims gelegenes Anwesen, das aus einem Wohnhaus und einem firstparallelen Nebengebäude besteht. Es stammt dem äußeren Anschein nach aus der Entstehungszeit des Strekenabschnitts der Main-Weser-Bahn zwischen Butzbach und Friedberg 1850. Das Wohnhaus ist in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild, das von einem klassizistischen Gestus geprägt ist, noch unverändert erhalten. Das Nebengebäude geringfügig verändert, es diente ursprünglich der Bewirtschaftung des umgebenden Gartengeländes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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