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Es wurde ein Teilbereich der mittleren Bahnhofstraße als Gesamtanlage ausgewiesen. Es handelt sich um eine Wohnhausbebauung in differenzierter Bauweise der Gründerzeit mit einem hervorragenden Jugendstil-Wohnhaus (Haus Nr. 22) das ein Kulturdenkmal ist. Die sonst zweigeschossigen Gebäude mit dem gegenüberliegenden Schlachthof von 1884/85 ergeben eine historische Randbebauung der um 1870 angelegten Bahnhofstraße, die ihren Verlauf durch die heutige Goethestraße und vordere Friedrich-Wilhelm-Straße hatte. Die Verlängerung der Bahnhofstraße durch den ehem. Schlossgarten wurde 1898 angelegt. Der Ausbau erfolgte durch den Bau des Amtsgerichtes 1906, des Bankgebäudes 1910 und der Friedrich-Wilhelm-Schule 1909 - 1911. Die Gesamtanlage hat geschichtliche Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |