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Dreigeschossiges Mietwohnhaus durch die Gebrüder Eichmann (Tuchfabrikanten) im Rahmen der Stadterweiterung 1904-1905 erbaut. Der breit gelagerte Eckbau hat reichhaltige Fassadengliederung durch Risalite mit Fachwerkgiebel und einem reizvollen erkerartigen polygonalem Ecktürmchen mit Spitzhelm und Zierfachwerk. Beherrschend wirkt die Rohziegelmauerung die durch Putzfelder aufgelockert ist. Im Zusammenhang mit der dahinterliegenden Weberei von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung und deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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